Schutzkonzept SC Aaremutze 2020/21-II

Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb für die Saison 2020/21

Version: 4. November 2020 (ersetzt die Version vom 28. September 2020)

Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2020 weitere nationale Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. So sind etwa Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmenden verboten. Sportliche Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Von einer Maske kann abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen. Sportarten mit Körperkontakt sind verboten!

Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Trainings mit maximal 15 Teilnehmenden (inkl. Trainer)

Der Trainingsbetrieb ist in geleiteten Kleingruppen von höchstens 15 Personen (inkl. Trainer!) pro Trainingseinheit zulässig. Sowohl der Personenkreis als auch die Trainingszeit müssen im Voraus festgelegt werden. Bei den Trainings dürfen nur Sportler und Staff anwesend sein, jedoch keine Besucher.

2. Körperkontakt ist verboten!

Sportarten mit Körperkontakt sind verboten! Einzeltrainings oder Techniktrainings OHNE Körperkontakt können auf dem Eis mit genügend Abstand durchgeführt werden (d.h. Skills, Skating, Passen usw., aber keine Spiele oder 1:1- Situationen usw.).

3. Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus auftreten können, dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

4. Abstand halten und Maskenpflicht

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten.
Im Kanton Bern gilt ausserdem eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im öffentlichen Raum (vgl. dazu www.be.ch/corona), d.h. auch in und um Sportanlagen. Da auf dem Eisfeld grosszügige Raumverhältnisse herrschen, kann dort auf eine Maske verzichtet werde

5. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

6. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten Präsenzlisten (im SportEasy-App oder bei Bedarf physisch). Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten (vgl. Punkt 7) in vereinbarter Form zur Verfügung steht.

7. Bestimmung eines Corona-Beauftragten des Vereins

Sevan Nalbandian ist der Corona-Beauftragte des SC Aaremutze Bern. Er ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Tel. +41 79 222 60 15 oder sevan.nalbandian@bluewin.ch). Im Trainingsbetrieb ist der Coach bzw. der jeweilige Trainingsleiter für die Einhaltung der Schutzbestimmungen vor, während und nach dem Training zuständig.

8. Besondere Bestimmungen

Für den Trainingsbetrieb in der Localnet-Arena besteht ein eigenes Schutzkonzept, das ebenfalls zu berücksichtigen ist.

Bern, 4. November 2020 / Vorstand SC Aaremutze Bern