Schutzkonzept SC Aaremutze 2022/21-I

Schutzkonzept für den Trainings- und Matchbetrieb für die Saison 2020/21

Ausgangslage

Seit dem 6. Juni 2020 ist der Trainingsbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, wird empfohlen, Trainings in beständigen Gruppen stattfinden zu lassen. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Min.) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 1.5 Metern ohne Schutzmassnahmen.

Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Nur symptomfrei ins Training

Personen mit Krankheitssymptomen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus auftreten können, dürfen NICHT am Trainingsbetrieb teilnehmen. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.

2. Abstand halten

Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand nach wie vor einzuhalten. Wo der Abstand nicht gewährleistet ist, muss eine Gesichtsmaske getragen werden oder eine zweckmässige Abschrankung (z.B. Plexiglas) installiert sein. Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist zu verzichten. Einzig im eigentlichen Trainings- und Matchbetrieb ist der Körperkontakt zulässig.

3. Gründlich Hände waschen

Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.

4. Präsenzlisten führen

Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Matches Präsenzlisten (im SportEasy-App oder bei Bedarf physisch). Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste und dass diese dem/der Corona-Beauftragten (vgl. Punkt 5) in vereinbarter Form zur Verfügung steht. Beim Match nimmt diese Funktion der Captain oder einer seiner Assistenten wahr.

5. Bestimmung eines Corona-Beauftragten des Vereins

Sevan Nalbandian ist der Corona-Beauftragte des SC Aaremutze Bern. Er ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden
(Tel. +41 79 222 60 15 oder sevan.nalbandian@bluewin.ch).
Im Trainingsbetrieb ist der Coach bzw. der jeweilige Trainingsleiter für die Einhaltung der Schutzbestimmungen vor, während und nach dem Training zuständig. Im Matchbetrieb ist der Captain oder einer seiner Assistenten für die Einhaltung der Schutzbestimmungen zuständig.

6. Besondere Bestimmungen

Für den Trainings- und Matchbetrieb in der Localnet-Arena besteht ein eigenes Schutzkonzept, das ebenfalls zu berücksichtigen ist. Bei Trainings oder Matches an anderen Standorten ist das jeweils dort gültige Schutzkonzept zu beachten.

Bern, 28. September 2020 | Vorstand SC Aaremutze Bern